Knapp 67 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind mittlerweile (Stand: November 2021) vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die Impfquoten im Öffentlichen Dienst liegen vermutlich deutlich höher, was sich wohl auch auf die anfängliche Priorisierung zurückführen lässt. Trotz dieser erfreulich hohen Quote können sich auch Beamtinnen und Beamte mit einer COVID-19-Infektion und ihren Folgen konfrontiert sehen, die insbesondere dann fürsorgerechtliche Relevanz entwickelt, wenn sie (mutmaßlich) im dienstlichen Kontext erfolgt ist. Eine solche Infektion kann erhebliche Beweislastschwierigkeiten im Bereich der dienstunfallrechtlichen Anerkennung mit sich bringen, die der nachfolgende Beitrag untersuchen soll.