Der Beitrag beschäftigt sich mit einer rechtlichen Grauzone im Bereich des dienstlichen Beurteilungswesens, den Voraussetzungen für die behördliche Aufhebung bereits eröffneter dienstlicher Beurteilungen. In einem ersten Schritt werden typische Anwendungsfälle für Aufhebungen in der Beurteilungspraxis systematisch dargestellt. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung normativer Rechtsgrundlagen für eine solche Aufhebungskompetenz im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Als Ergebnis der Prüfung wird dafür plädiert, die bisherige, auf eine analoge Anwendung des § 48 VwVfG gestützte Aufhebungspraxis, durch Mindestregelungen auf Verordnungsebene zu ersetzen.