Die nachfolgenden Ausführungen werfen Fragen des Dienstrechts von Soldaten im Vergleich zum Beamtenrecht auf. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Einordnung des ehrdienstverhältnisses werden Unterschiedsaspekte beleuchtet, die zu großen Teilen noch nicht Gegenstand der Rechtsprechung waren. Dabei soll der Aufsatz als Denkanstoß verstanden werden.