Der schlagwortartig als „Nazi-Chats“ bezeichnete Austausch von rassistischen und rechtsextremen Inhalten zwischen Beamten, insbesondere im Bereich der Polizei, war in den letzten Monaten immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion und medialen Berichterstattung. Mittlerweile liegen diverse Gerichtsentscheidungen zu diesem Komplex vor. Diesen möchte sich die vorliegende Abhandlung mit dem Ziel der rechtlichen Bewertung sowie einem Blick in die Zukunft widmen.