Am 8.3.2022 entschied das VG Köln, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Verdachtsfall einstufen darf. Die erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei sah das Gericht als gegeben an. Der vorliegende Beitrag möchte anlässlich dieses Urteils zunächst abstrakt die dienstrechtlichen Konsequenzen einer Parteimitgliedschaft von Beamten vor dem Hintergrund der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht/politischen Treuepflicht untersuchen. Im Anschluss daran werden die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fragestellung übertragen, wie sich eine Mitgliedschaft sowie ein Engagement von Beamten ohne Mitgliedschaft konkret bezogen aufdie AfD dienstrechtlich auswirken.