Die Verfahrensanforderungen für Stellenausschreibungen, bei denen auch Versetzungsbewerber angesprochen werden, sind durch die Rechtsprechung des BVerwG konturiert und insoweit präzisiert worden. Diese Präzisierung wird in der obergericht- lichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte uneinheitlich bewertet. Gleichwohl sollten die Dienstherren die Verfahrensvorgaben des BVerwG für die Stellenausschreibungen beachten und umsetzen.