Die Mediation ist ein autonomes Konfliktbearbeitungsverfahren, das auch in beamtenrechtlichen Konflikten bzw. bei Konflikten zwischen Beamten seine Vorteile bei der Konfliktlösung bietet. Solange Freiwilligkeit zur Verfahrensteilnahme besteht, entstehen in der Praxis kaum Probleme. Schwierig wird es, wenn bei Konflikten die Teilnahme durch die Vorgesetzten angeordnet wird. Der Beitrag zeigt den schmalen Grad zwischen der Folgepflicht des § 62 BBG und den gesetzlichen Vorgaben des Mediationsgesetzes auf. Dabei wird auch der Frage Raum gegeben, ob es aus dienstrechtlicher Sicht sinnvoll ist, einer Mediation trotz fehlender Freiwilligkeit zuzustimmen um einer möglicherweise drohenden Spannungsversetzung oder anderen Sanktionen des Dienstherrn zu entgehen, was vom Verfasser im Ergebnis bejaht wird.