2015 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, in der Besoldungsgesetzgebung die Mindestalimentation als 115%ige Vergleichsschwelle zum Grundsicherungsniveau zu beachten. In der Entscheidung vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) betrachtet es als methodische Ergänzung eine die Bruttobeträge zu Grunde legende Mindestbesoldung. Der Beitrag beleuchtet die Zusammenhänge und charakterisiert die äquivalenten Beziehungen der Vergleichsschwelle zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf, um so die strukturellen Relationen zwischen dem systeminternen und dem Mindestabstandsgebot weiter auszuschärfen.