Die Insolvenz eines Geldinstituts an sich löst in der Regel bereits einige wirtschaftliche Irritationen aus. Im Fall der Greensill Bank führte dies allerdings zu einem „Erdbeben“ bei einigen Gebietskörperschaften. Denn geschätzte 348.050.000 € stehen im kommunalen und 347.950.000 € im Landesbereich auf dem Spiel. Bei diesen > Geldern handelt es sich um Steuergelder, die von Kämmereien und Landesfinanzministerien aufgrund der günstigen Zinskonditionen des Bankhauses angelegt wurden. Problematisch allerdings, dass mit der Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds zum 01. Oktober 2017 der Schutz für sog. professionelle Investoren, zu denen u. a. Bund, Länder und Gemeinden zählen, entfiel. Fraglich damit, ob diese Insolvenz nicht auch beamtenrechtlich Konsequenzen fordert.