Der Wunsch eines früher über die AfD in den Deutschen Bundestag gewählten Berufsrichters des Landes Sachsen, nach einer gescheiterten Wiederwahl in den aktiven Richterdienst zurückzukehren, wirft eine Reihe schwieriger, bisher nicht näher diskutierter Fragen auf, insbesondere im Hinblick darauf, wie mit der für die Einstellung vorausgesetzten Bereitschaft und Fähigkeit zur Verfassungstreue umzugehen ist. Die Vorschläge konzentrieren sich derzeit einerseits darauf, gegen den Betroffenen ein richterrechtliches Disziplinarverfahren durchzuführen oder gegen ihn eine Richteranklage zu erheben, wie sie für Bundesrichter/innen in Art. 98 GG und in einer Reihe von Landesverfassungen für Landesrichter/innen vorgesehen ist. Hier soll der Frage nachgegangen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Antrag auf Rückführung in das Richter- bzw. Beamtenverhältnis abgelehnt werden kann oder abgelehnt werden muss.