Das Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst ist nicht einheitlich ausgestaltet – für die Beamten 1 gelten andere, zum Teil strengere und restriktivere Regelungen, als für die Tarifbeschäftigten. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Grund zügen des Nebentätigkeitsrechts beider Beschäftigungsverhältnisse“ auseinander, beleuchtet die Unterschiede und erarbeitet praktische Lösungsansätze.