Das BVerwG hat in einer grundlegenden Entscheidung Vorgaben zur erforderlichen Regelungsdichte normativer Regelungen des dienstlichen Beurteilungswesens gemacht und diese aus der Wesentlichkeitslehre (Vorbehalt des Gesetzes) abgeleitet. Der Beitrag untersucht die Entscheidung auf ihre Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit für eine Akzeptanz im Bereich der Legislative sowie in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung insgesamt. Zunächst erfolgt eine Einordnung in die aktuelle Rechtsprechungs- und Regelungslandschaft zur dienstlichen Beurteilung. In einem Folgeschritt werden die Kernaussagen des BVerwG am Maßstab der verfassungs- und dienstrechtlichen Gesamtlage des Beurteilungswesens vermessen. Insgesamt wird die Entscheidung als eine notwendige Weiterentwicklung des verfassungsrechtlichen Verständnisses dieses Instruments der Personalführung begrüßt.