Anderweitig bestehende oder künftig frei werdende Beförderungsstellen zu „reservieren“, um beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren um eine streitige Planstelle den Boden zu entziehen, erscheint als geschickter Schachzug der Dienstherrn, um dem sog. Grundsatz der Ämterstabilität ein Schnippchen zu schlagen: Der ausgewählte Bewerber kann ernannt werden, der Unterlegene wird auf eine andere Planstelle oder eine spätere Beförderungsmöglichkeit vertröstet. Die Konstellationen sind diffizil – ebenso ihre rechtlich zulässigen Lösungsansätze