Die Frage der Nachzeichnung einer laufbahnrechtlichen Entwicklung von freigestellten Beamten – insbesondere von Personalratsmitgliedern – war bereits vielfach Gegenstand von Veröffentlichungen. Ein überwiegender oder sogar einheitlicher Lösungsweg konnte bei der Komplexität der Rechtsfragen jedoch bisher nicht gefunden werden. Die Entscheidung des VGH Hessen (ZBR 2022, 385 ff.) bietet Anlass, die Problematik erneut aufzugreifen.