Dr. Günter Bochmann
Der Beitrag geht der Frage nach, ob der Vorwurf der legalisierten Ämterpatronage und der Förderung der Politisierung der Verwaltung hinsichtlich der Institution des politischen Beamten berechtigt ist. Er setzt sich dabei mit dem für die Ausweisung als solche Position in Betracht kommenden Ämterkreis sowie den Zugangsregelungen und der Besetzungspraxis auseinander. Ferner nimmt er eine kritische Würdigung der sogenannten nachamtlichen Beschäftigung ehemaliger Amtsinhaber innerhalb der Verwaltung vor. Diese kann dazu führen, dass aufgrund politischer Kriterien erlangte status- und laufbahnrechtliche Vorteile insbesondere bei einer Auswahlkonkurrenz mit regulären Beamten fortwirken.