Das dienstrechtliche Instrument der Beurteilung ermöglicht die Reihung der Bediensteten nach Leistung, Eignung und Befähigung. Die Kunst der zutreffenden Einschätzung gelingt, sofern allen Beteiligten der mit den gleichmäßigen Richtwerten für Notenstufen verbundene Funktionsrahmen klar ist. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Chancen ebenso wie die Grenzen der sog. Beurteilungsquoten auf. Er nimmt ausgehend von den rechtlichen einheitlichen Vorgaben vor allem deren Umsetzung in den Blick und offenbart die Risiken der Anwendungspraxis. Sie beginnen je nach Umständen nicht nur im Umgang mit der Behördengröße, sondern setzen sich in der Handhabung der Beurteilung der Bediensteten einzelner Arbeitsgebiete fort.