Freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidende Beschäftigte (gleiches gilt für Richter und Berufssoldaten) haben die Möglichkeit ein Altersgeld in Anspruch zu nehmen und sind nunmehr nicht darauf beschränkt, ihre Altersabsicherung nach einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst über eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestreiten. Das Altersgeldgesetz des Bundes (AltGG) trat im Jahre 2013 in Kraft. Viele Bundesländer haben entsprechende und ähnliche Regelungen getroffen. Diese Regelungen sollten unter anderem die Attraktivität der Beschäftigung im Beamtenverhältnis steigern. Indes darf eine solche Wirkung wohl stark bezweifelt werden. So ist die Anzahl der Altersgeldanträge nicht übermäßig groß. Zudem ist fraglich, wie viele Interessenten am Beamtenberuf sich vor ihrer Bewerbung über die Möglichkeiten des Altersgeldes Gedanken gemacht haben.