Obwohl die rechtlichen Grundlagen weitestgehend klar sein sollten, scheint die Umsetzung des Anspruchs auf amtsangemessene und laufbahngerechte Beschäftigung der Beamtinnen und Beamten in der Praxis häufig problematisch: In einigen Fällen ist die fehlende amtsangemessene bzw. laufbahngerechte Beschäftigung von (Feuerwehr-)Beamtinnen und Beamten wohl auf eine faktische Unmöglichkeit zurückzuführen. In anderen Fällen ist die Unkenntnis der tatsächlichen Erfordernisse einer amtsangemessenen und laufbahngerechten Beschäftigung die Ursache für den Mangel. Allerdings begegnen Praktikerinnen und Praktikern nach wie vor immer wieder Fälle, in denen – trotz Kenntnis und Möglichkeit – ein Dienstherr den Anspruch der (Feuerwehr-)Beamtinnen und Beamten auf amtsangemessene und laufbahngerechte Beschäftigung nachhaltig zu ignorieren scheint. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Grundsatz der amtsangemessenen und laufbahngerechten Beschäftigung und fokussiert sich dabei insbesondere auf die Herausforderungen einer laufbahngerechten Beschäftigung von Feuerwehrbeamtinnen und -beamten.