Das Beurteilungsrecht ist ein für die Verwaltungspraxis besonders relevanter Teil des Laufbahnrechts. In diesem Beitrag soll einmal nicht die richterliche Spruchpraxis und ihre Auswirkungen im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es hier um eine verhaltensökonomische Betrachtung, auf deren Grundlage die Kernprobleme, die die Verwaltungspraxis in jeder Regelbeurteilungsrunde erneut lösen muss, sichtbar werden sollen. Mit Hilfe der „Hirschjadgparabel“ von Jean-Jacques Rousseau werden spieltheoretische Modelle angeführt und auf das Beurteilungswesen bezogen. Das Fazit in aller Kürze: Eine ausschließlich rechtsprechungsorientierte Betrachtungsweise zu Einzelfragen des Beurteilungsrechts wird die Schwachstellen des derzeitigen Beurteilungssystems nicht abstellen können. Verbesserungen werden darüber hinaus nur auf der Grundlage empirischer Forschung und unter Einbeziehung verhaltensökonomischer und psychologischer Aspekte möglich sein. Ein längerer Weg, der sich aber – gerade aus der Sicht leidgeprüfter Verwaltungspraktiker in den Personalabteilungen von Bund, Ländern und Gemeinden – durchaus lohnen könnte.