Der Beitrag behandelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung konstitutiver Anforderungsprofile als Grundlage
von Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst. Hierbei wird die Entwicklung in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
dargestellt, die auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 reagiert: die Abkehr von
einer dienstpostenbezogenen Formulierung des Anforderungsprofils zugunsten einer statusbezogenen Beschreibung der
Anforderungen einer freien Stelle. Abschließend werden Rechtsschutzfragen im Zusammenhang mit der Festlegung konstitutiver Anforderungsprofile erörtert.