Insgesamt lag die Zahl der 2018 nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht in den Ruhestand versetzten Personen bei rund 62 700. Die Mehrheit der Neupensionierungen (79 %) erfolgte aufgrund des Erreichens einer gesetzlichen Altersgrenze. Der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit unter den Neupensionären betrug aber immerhin 16 %.1 Hieran zeigt sich die erhebliche praktische Relevanz der Frage, welche Bedingungen der Dienstherr bei dieser Ruhestandsversetzung zu beachten hat. Wann ist er fähig, eine Beamtin oder einen Beamten als dienstunfähig einzustufen zu können?