Beamte sind andere Menschen und Beamtenbesoldung ist etwas anderes als Lohn. Insofern soll dieser Beitrag über Besoldungsgerechtigkeit den Blick weiten auf ein gänzlich anders strukturiertes System finanzieller Versorgung als den privatrechtlichen Lohn, das gleichwohl nicht ohne Seitenblicke und Rückgriffe auf die Entlohnung von Arbeitnehmern auskommt. In dieser Abhandlung werden drei Facetten der Besoldungsgerechtigkeit unterschieden, und zwar eine rechtshistorische (I.), eine rechtsphilosophische (II.) und eine rechtsdogmatische (III.) Komponente. In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und eingeordnet (IV.).