Für Pensionen und Beihilfe der Versorgungsempfänger entstehen den Haushalten von Bund und Ländern erhebliche Lasten, die das Potential besitzen, mittelfristig den Haushaltsausgleich zu gefährden. Umso bedeutsamer erscheint es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Dies ist seit 1998 zunächst mit den Versorgungsrücklagen des Bundes und der Länder geschehen, später auch mit den Versorgungsfonds. Gleichwohl werfen beide Formen der Vorsorge zahlreiche Fragen auf, denen im Folgenden nachgegangen werden soll.