Nach derzeitigem Stand gibt es für Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst nicht die Möglichkeit, unmittelbar anschließend einen Vorbereitungsdienst für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst mit einem integrierten Masterstudium zu absolvieren. Frühestens nach sechs Jahren haben sie die Möglichkeit, in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst aufzusteigen. Ein sich jedoch unmittelbar anschließender konsekutiver Vorbereitungsdienst für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst würde jedoch den Bologna-Prozess auch im Laufbahnrecht konsequent umsetzen, zur Personalgewinnung und -bindung und zur Frauenförderung beitragen, neue Personengruppen für den öffentlichen Dienst gewinnen und das Leistungsprinzip durchgängig verwirklichen. Die Bedenken hiergegen setzen sich nicht durch, zumal der rechtliche Umsetzungsaufwand als gering zu bewerten ist.