Die Bundesregierung hat im Februar 2023 einen Entwurf zur Änderung des BDG vorgelegt und will erreichen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis künftig durch Disziplinarverfügung angeordnet werden kann und die vorläufige Amtsenthebung jedenfalls dann erleichtert wird, wenn ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zur Anordnung der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt. Vergleichbare Änderungen des Beamten- und Disziplinarrechts für die Beamtinnen und Beamten im Bereich der Länder sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Nachfolgend sollen die vorgeschlagenen Änderungen kritisch hinterfragt werden, insbesondere im Hinblick darauf, ob die neuen Regelungen zielführend oder insoweit einer Verbesserung zugänglich sind.