Amtsverschwiegenheit und effektiver Rechtsschutz

Sebastian Baunack und Paul Hothneier

Kommt es zu dienstrechtlich geprägten Konflikten zwischen Dienstkräften und ihren Dienstherren, so besteht ein Bedürfnis, dass die Dienstkräfte sich anwaltlich beraten lassen und auch gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Diese Befassung externer Stellen – zu denen auch die Anwaltschaft gehört – mit Angelegenheiten des Dienstverhältnisses steht dabei in einem Spannungsverhältnis zur beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.