Prof. Dr. Monika Böhm
Im Dezember 2023 hat der EGMR einen Endpunkt unter einen jahrzehntelangen Streit gesetzt. In mehreren Verfahren, deren Ursprung z.T. bis ins Jahr 2009 zurückreicht, wurde nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs die Zulässigkeit des deutschen Streikverbots für Beamtinnen und Beamte bestätigt. Rechtlich hat sich die Diskussion damit im Wesentlichen erledigt. Der beim EGMR neu ins Verfahren eingebrachte Gesichtspunkt der Diskriminierung ist wenig aussichtsreich. Rechtspolitischen Änderungsbedarf gibt es bei Einzelheiten der Ausgestaltung der Beamtenverhältnisse. In Fragen der Alimentation muss z.T. auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nachgebessert werden. Im Kern aber sorgt gerade der Beamtenstatus dafür, dass der Staat grundsätzlich ein attraktiver Arbeitgeber ist.