Das Thema der Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst mit den entsprechenden Folgen für die Anrechnung als Arbeitszeit und die Vergütung hat die Gerichte in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt. Hierbei wurde die Problematik nicht nur, aber insbesondere in den Bereichen der Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei diskutiert. Entscheidungen hierzu ziehen sich durch alle Instanzen und entsprechende Fragestellungen sind aus verschiedenen europäischen Ländern dem EuGH vorgelegt worden. Es zeigt sich, dass die Unsicherheit der Einordung und Abgrenzung nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern besteht. Viele Dienstherrn haben bereits begonnen, ihre Arbeitszeitregelungen anzupassen. In diesem Beitrag soll daher beleuchtet werden, wie sich die Rechtsprechung der letzten Jahre entwickelt hat und welche Kriterien bislang hieraus zur Abgrenzung und Einordnung erwachsen sind.