Der Beitrag zeichnet nach, wie beginnend gegen Ende der 1990er Jahre der juristische Vorbereitungsdienst weg vom Beamtenverhältnis auf Widerruf hin zu einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis umgestaltet wurde und inwieweit es mittlerweile eine erneute Trendumkehr gibt – nämlich die Rückkehr zum Beamtenverhältnis auf Widerruf, die in einigen Bundesländern bereits vollzogen und in einigen weiteren zu mindest schon diskutiert wurde.