Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland können auf eine im Wesentlichen funktionierende, größtenteils sehr effiziente öffentliche Verwaltung vertrauen. Unbestritten ist, dass die bundesdeutsche Exekutive mit ihren Grundlagen, ihrer Organisation und ihren Dienstleistungen gute Rahmenbedingungen für wirtschaftlichen Wohlstand schafft. Dazu hat auch das Beamtenrecht nicht unwesentlich beigetragen. Die Ausschüsse traten nach der Konstituierung des ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 im Oktober 1949 zum ersten Mal zusammen. 75 Jahre aufbauend auf der Grundsatzentscheidung des Parlamentarischen Rates für das Berufsbeamtentum haben die Innenausschüsse des Deutschen Bundestages in einem auf Kontinuität angelegten Beratungsfluss die Beamtengesetzgebung geprägt. Daran soll erinnert werden.