Beamte, die ihre Dienstpflichten verletzen, müssen mit disziplinarrechtlichen Verfahren und Sanktionen rechnen. Das Jahr 2023 war durch deutliche Verschärfungen des Disziplinarrechts zumal auf Bundesebene geprägt. Diese betreffen sowohl dessen materielle Grundlagen als auch die verfahrensrechtliche Ausgestaltung. Gegen die Verschärfungen bestehen teilweise verfassungsrechtliche Bedenken. In ihrer Gesamtschau drohen sie die Äußerungs- und Verhaltensspielräume von Beamten – mindestens faktisch – unverhältnismäßig zu beschränken.