Der Beitrag analysiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 14. Dezember 2023, in dem das deutsche Streikverbot für Beamte als mit Art. 11 der Menschenrechtskonvention (EMRK) für vereinbar erklärt wird. In einer Wechselbetrachtung mit dem vorausgegangenen Urteil des BVerfG vom 12. Juni 2018 wird der verfassungsrechtliche Inhalt des Koalitionsrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG in Bezug auf Beamte vermessen und Stärken und Schwächen beider Judikate näher beleuchtet. Abschließend werden die Konsequenzen dieser Entscheidungen für den zukünftigen Dialog im Mehrebenensystem beider Gerichte diskutiert.