Der Beitrag untersucht am Beispiel des Fürsorgeprinzips Entwicklungslinien eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht zunächst die verfassungsrechtliche Herleitung sowie seine Abgrenzung gegenüber anderen Verfassungsprinzipien, etwa dem Sozialstaatsprinzip. Sodann wird sein Verhältnis zu anderen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums näher betrachtet, dem eine Untersuchung der klassischen Anwendungsfelder für die Entfaltung dieses Prinzips in der behördlichen Praxis folgt. Auf der Grundlage einer kritischen Bestandsaufnahme des bisherigen Verständnisses der Fürsorgepflicht werden sodann aktuelle Herausforderungen für die Anwendung dieses Prinzips näher betrachtet.