Der Beitrag behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Beamten und Soldaten die Teilnahme an politischen Veranstaltungen in Unform gestattet ist. Veranlasst durch den „Fall Claudia Pechstein“ und ihren Auftritt im Rahmen einer politischen Veranstaltung in Uniform, wird die dienstrechtliche Regelungslandschaft bei Beamten im Bereich des Bundes und der Länder in ihren historischen Entwicklungslinien verglichen. Das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 8 und Art. 9 Abs. 3 GG einerseits und den hergebrachten Grundsätzen des deutschen Berufsbeamtentums sowie der „Funktionsfähigkeit der Streitkräfte“ andererseits wird vermessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Untersuchung neu justiert.