Bestenauslese erfolgt vorrangig auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen. In ihnen sollen Beurteilende nicht nur korrekt Auskunft über den Leistungsstand der Beamtinnen und Beamten geben, sondern vielfach auch Prognosen über künftig zu erwartende Leistungen der Beurteilten im höheren Statusamt anstellen. Spätestens im Auswahlverfahren sind solche Prognosen unerlässlich, um den Besten unter mehreren sich Bewerbenden herauszufiltern. Schon die Eignungsprognose in der Beurteilung hat ihre spezifischen Schwächen – diejenige im Auswahlprozess potenziert diese. Dabei drängen sich tragfähige Alternativen auf.