Stand der Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2020 durch die Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern

Alexia Tepke und Andreas Becker

Originäre Aufgabe jedes Besoldungsgesetzgebers ist es, die Alimentation entsprechend der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung amts-, leistungs-, funktionsgerecht – und natürlich attraktiv und motivierend – auszugestalten. Dies beinhaltet für alle 17 Besoldungsgesetzgeber dauerhafte Beobachtungs- und Steuerungspflichten – gerade dann, wenn vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, dass an der unteren Grenze nicht alle Beamten ausreichend alimentiert wurden. Die bereits vor der Schuldenbremsenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von November 2023 restriktiven Vorgaben der Finanzminister erleichtern die Ausgestaltung einer für alle Ämter und Konstellationen verfassungsgemäßen und flächendeckend attraktiven Besoldung nicht. Die Wunschvorstellung, dass ab Mai 2020 „Goldene Beamtenzeiten“ anbrechen würden, konnte sich nicht erfüllen; klar war aber auch, dass die Besoldungsgesetzgeber mit einem „schlichten weiter so“, die Vorgaben aus Karlsruhe nicht würden erfüllen können. Deshalb bestand die Erwartung, dass im Rahmen der regelmäßigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze, oder durch originäre „Besoldungsmodernisierungsgesetze“, der notwendige Aufbruch eingeleitet wird. Nachfolgend werden für die 17 Besoldungsrechtskreise in Deutschland die Umsetzungen und die dabei im Wesentlichen genutzten besoldungsrechtlichen Instrumente bzw. der Stand der Bemühungen aufgezeigt.