Vorgesetzte können sich falsch verhalten und ihre Dienstpflichten missachten. Dies kann auch disziplinarrechtlich relevant werden. So wurden im November 2021 Vorwürfe gegen den damaligen Inspekteur der Landespolizei Baden-Württemberg publik, er habe eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe sexuell genötigt. Vom Landgericht Stuttgart wurde er diesbezüglich rechtskräftig freigesprochen. Es läuft aber noch ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Schon 2012 bot der Inspektionsleiter der Polizei in Wolfsburg einer Angestellten eine Beförderung an und fragte sie in diesem Zusammenhang, ob sie sich „hoch schlafen“ wolle. Beide Fälle sind gewiss extreme Beispiele für ein Fehlverhalten von Vorgesetzten. Sie führen aber zu der grundsätzlichen Frage, welches Führungsverhalten Vorgesetzte generell an den Tag legen sollten. Wie sieht insofern aus arbeitspsychologischer Sicht eine gute Führung aus? Wie sind diese erwünschten Eigenschaften rechtlich abgesichert? Wann verstoßen Vorgesetzte gegen ihre Pflichten? Schließlich ist zu prüfen, ob diese als hinreichend normiert erscheinen oder sich eine ergänzende Regelung anbietet.