Eines der gegenwärtig größten Probleme im Beamtenrecht scheint die amtsangemessene Alimentation darzustellen. Aus fast allen Bundesländern liegen inzwischen über sechzig Vorlagen beim BVerfG. Schon bevor Karlsruhe in vielbeachteten Entscheidungen aus 2015 und 2020 Leitlinien zur Berechnung vorgegeben hatte, hat es 2012 die neu eingeführte W-Besoldung in Hessen (und damit auch in den meisten anderen Ländern) für evident unzureichend betrachtet. Die Vorgaben des BVerfG insbesondere für einen horizontalen Vergleich der leistungs bezogenen W-Besoldung mit anderen Beamten im öffentlichen Dienst waren dabei nicht derart konkret, dass die Umsetzungen in den Ländern nicht sofort wieder Klagen nach sich gezogen hätten. Hier bedarf es weiterer Nachschärfungen, ebenso wie zu der Frage einer wissenschaftsadäquaten Verfahrensweise zur Leistungsmessung von Hochschullehrern.