Beamtenrecht als „Hybridbildung“?
Besoldungsstrukturen und Alimentationshöhen in den Bundesländern 2024

Dr. Torsten Schwan

Nach einer Darlegung verfassungsrechtlicher Grundlagen des Mindestabstandsgebots (I.) wird zunächst dessen Verletzung in allen Besoldungsrechtskreisen der Länder für die Jahre 2008 und 2020 dokumentiert sowie ebenso für das Jahr 2024 ermittelt, wie sie nach den maßgeblichen Bekundungen politischer Verantwortungsträger im Gefolge der Tarifeinigung aus dem letzten Winter aktuell zu erwarten ist (II.). Zentrale in den letzten drei Jahren geregelte oder derzeit geplante leistungslose soziale Besoldungskomponenten stellen sich dabei als dem Alimentationsprinzip wesensfremde „hybride“ Besoldungsbestandteile dar: Sie verwischen den qualitativen Unterschied zwischen sozial- und beamtenrechtlichen Regelungen, lassen sich in ihrer jeweilig geregelten Höhe nicht hinreichend konkretisieren und basieren auf prinzipiell ungeeigneten Bemessungsmethoden.