Der folgende Beitrag befasst sich mit der Auswahlentscheidung im Beamtenrecht als Abschluss eines Stellenbesetzungsverfahrens und beleuchtet dabei ausführlich das verfassungsrechtlich verankerte Leistungsprinzip. Im Mittelpunkt stehen neben der Definition der Auswahlkriterien „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ insbesondere die Bedeutung der dienstlichen Beurteilung bei der Eignungsfeststellung der Bewerber sowie verschiedene praxisrelevante Fragestellungen.