Rechtsstaatliche Defizite bei der Beurlaubung hochrangiger Beamter im Land Rheinland-Pfalz

Prof. Dr. Christoph Gröpl

Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz gewähren ausgewählten
Staatssekretären langjährige Sonderurlaube zur Leitung landesnaher Einrichtungen, etwa der Lottogesellschaft in Koblenz oder des Landeskrankenhauses in Andernach. Als Leiter dieser Einrichtungen beziehen die beurlaubten Staatssekretäre zum Teil signifikant höhere Gehälter. Spätestens zum Antritt ihres Ruhestands kehren die Staatssekretäre zum Land zurück, um von dort Versorgungsbezüge zu erhalten, die sich durch den Sonderurlaub im Einzelfall um rund 50 000 Euro pro Jahr erhöhen. Dies hat insbesondere der Rechnungshof Rheinland- Pfalz wiederholt als rechtswidrig kritisiert. Dagegen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit ein Gutachten vorgelegt, das nicht überzeugt.