Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz gewähren ausgewählten
Staatssekretären langjährige Sonderurlaube zur Leitung
landesnaher Einrichtungen, etwa der Lottogesellschaft in Koblenz
oder des Landeskrankenhauses in Andernach. Als Leiter
dieser Einrichtungen beziehen die beurlaubten Staatssekretäre
zum Teil signifikant höhere Gehälter. Spätestens zum Antritt
ihres Ruhestands kehren die Staatssekretäre zum Land zurück,
um von dort Versorgungsbezüge zu erhalten, die sich durch den
Sonderurlaub im Einzelfall um rund 50 000 Euro pro Jahr erhöhen.
Dies hat insbesondere der Rechnungshof Rheinland-
Pfalz wiederholt als rechtswidrig kritisiert. Dagegen hat das
rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
ein Gutachten vorgelegt, das nicht überzeugt.