Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.9.2025 (2 BvL 5/18 u. a.) weite Teile der Besoldungsordnung A der Berliner Landesbeamten im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung ist in dreifacher Hinsicht von grundsätzlicher Bedeutung: Sie betont – erneut und bekräftigend – die fundamentale Bedeutung des Alimentationsprinzips für die Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentumsin einem demokratischen Rechtsstaat. Zweitens arbeitet das BVerfG den funktionalen Zusammenhang von Alimentationsprinzip und Streikverbot noch deutlicher heraus. Schließlich entwickelt das BVerfG die bisherige Prüfungsdogmatik zum Alimentationsprinzip, die mit der Entscheidung vom 5.5.2015 (2 BvL 17/09 – BVerfGE 139, 64 – ZBR 2015, 250) etabliert worden ist, weiter und modifiziert sie: In einem Prüfungsdreischritt wird zunächst geprüft, ob das Gebot der Mindestbesoldung beachtet ist (Vorabprüfung). Dem schließt sich eine ihrerseits zweistufige Fortschreibungsprüfung an. In einem dritten Schritt erfolgt – im Falle eines Verstoßes gegen das Postulat amtsangemessener Besoldung – eine Rechtfertigungsprüfung.