Das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) ist als Tatbestandsmerkmal der Verfassungstreuepflicht sowohl im Beamtenrecht als auch im Soldatenrecht normiert. Was hierunter aber genau zu verstehen ist, wird in beiden Rechtsgebieten nicht immer einheitlich interpretiert. Die vorliegende Abhandlung möchte daher das Merkmal des Eintretens einer genaueren Untersuchung unterziehen. Neben rechtsvergleichenden und teleologischen Erwägungen werden dabei auch rechtshistorische Aspekte berücksichtigt.