1. Zur Erstattungspflicht des Dienstherrn für eine Rehabilitierungsmaßnahme.
BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2024 – 2 B 4.24 –
2. Das Berufungsgericht kann die Lösung von den bindenden tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Sachverständigengutachten stützen, das das Verwaltungsgericht prozessordnungswidrig eingeholt hat.
BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2024 – 2 B 37.23 –
3. Die von der Unfallkasse zur Honorierung der Aufopferung eines Verstorbenen gewährte Mehrleistung ist keine Rente im Sinne des Beamtenversorgungsrechts und bleibt von entsprechenden Anrechnungsvorschriften verschont.
BVerwG, Urteil vom 11. April 2024 – 2 C 6.23 –
4. Die Formulierung „zumutbarer Selbstbehalte“ in § 78 Abs. 2 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg genügt nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes.
BVerwG, Urteil vom 21. März 2024
– 5 C 5.22 –
Mit Anmerkung von Torsten Schwan
5. Ein Beamter, der Straftaten begeht, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richten, erschüttert das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage.
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Juni 2024 – 3 A 10264/24.OVG –
6.Zur Bewertung von Leistungen und Befähigungen im Regelbeurteilungszeitraum. s
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 – 1 M 23/24
Rechtsprechung in Leitsätzen
BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2024 – 1 WB 41.23 –
BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2024 – 2 WDB 6.24 –
BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 – 2 AV 2.24 –