1. Die Forderung einer restriktiveren Migrations- und Einbürgerungspolitik verstößt nicht gegen die Verfassungstreuepflicht von Beamten. Diese Schwelle wird erst überschritten, wenn die rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.
BVerwG, Urteil vom 09. Oktober 2025 – 2 A 6.24 –
2. Die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen nicht strafbarer politischer Betätigung (hier: langjähriges Engagement in Organisationen der rechtsextremistischen Szene) kommt nicht in Betracht.
OVG Sachsen, Beschluss vom 06. November 2025 – 2 B 267/2025 –
Mit Anmerkung von Dr. Toni Kapfelsperger