Rechtsprechung Mai 2024

1. Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist ausschließlich die Dienstzeit maßgeblich, die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergibt.
BVerwG, Urteil vom 09. November 2023 – 2 C 12.22 –


2. Zur Fristverlängerung von Berufungsbegründungen in Disziplinarsachen.
BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2023 – 2 C 7.22 –
Mit Anmerkung von Malte Brix


3. Zur Anrechnung individueller Leistungsbezüge bei der Neuordnung der Professorenbesoldung.
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 – 2 C 11.21 –


4. Die Berliner Hauptstadtzulage verstößt gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot), soweit die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 von ihrem Bezug ausgeschlossen werden.
VG Berlin, Beschluss vom 04. Dezember 2023 – 5 K 77/21 –