1. Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist ausschließlich die Dienstzeit maßgeblich, die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergibt.
BVerwG, Urteil vom 09. November 2023 – 2 C 12.22 –
2. Zur Fristverlängerung von Berufungsbegründungen in Disziplinarsachen.
BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2023 – 2 C 7.22 –
Mit Anmerkung von Malte Brix
3. Zur Anrechnung individueller Leistungsbezüge bei der Neuordnung der Professorenbesoldung.
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 – 2 C 11.21 –
4. Die Berliner Hauptstadtzulage verstößt gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot), soweit die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 von ihrem Bezug ausgeschlossen werden.
VG Berlin, Beschluss vom 04. Dezember 2023 – 5 K 77/21 –